Artikelnummer 566823000780 Ultraschall Kompaktwärmezähler Allmess INTEGRAL-V UltraLite 2,5 - DS gemäß Prospekt-Ident-Nr. P0014 Ultraschall Verschraubungswärmezähler Lieferumfang: Kompaktwärmezähler mit Verschraubungs-Durchfluss-Sensor in Ultraschall-Technologie mit abnehmbarem Rechenwerk und MID-Zulassung, direktmessenden Temperaturfühlern passend für Einbaustellen gemäß EN1434, Dichtungs- und Plombiermaterial. Gesamtbauhöhe mit Rechenwerk: 128mm Gesamtbauhöhe ohne Rechenwerk: 82mm Einbaulänge: 130mm (ohne Verschraubungen) Rohranschluss: G 1"(ca. 32mm) Durchfluss-Sensor: qp 2,5: gesamter Messbereich 0,004 bis 5,5 m3/h in Ultraschalltechnologie Verbindungskabel zum Rechenwerk: 0,5m Metrologie: MID-Zulassung Klasse 2, 1:250 Oberer Durchflussgrenzwert qss : 5,5 m³/h Maximaler Durchfluss qs : 6 m³/h Nenndurchfluss qp : 2,5 m³/h Minimaler Durchfluss qi : 10 l/h Anlaufwert qc : 4 l/h Schutzklasse : IP67 Druckverlust bei qp : 0,22 bar Druckstufe bar : PN 16 Betriebstemperatur : 1-120°C Rechenwerk Temperaturbereich : 0...105°C Temperaturdifferenz Δt : 3 ...105 K LC-Anzeige (8-stellig) kWh : 99999999 (Standard) MWh : 99999,999 m³/h : 999999,99 Spannungsversorgung : 6 Jahresbatterie + ein Jahr Gangreserve Umgebungsklasse : EN 1434-Klasse C, MID: E1, M1 Schutzklasse : IP54 Umgebungstemperatur : 5-55°C Optische Schnittstelle, 18 Monatsendwerte, Energieanzeige (kWh), Volumen (m3), Vorlauf-, Rücklauftemperatur, Temperaturdifferenz, Momentan-Durchfluss (l/h), Leistung (kW), Fehlerspeicher, Fließrichtungserkennung, Verschmutzungswarnung Temperaturfühler Pt 500, direktmessend für Einbaustellen gemäß EN1434, Kabel ca. 1,2 m, 0-105°C Typ: INTEGRAL-V UltraLite 2,5 - DS Best.-Nr.: 561823004906 Preis inklusive Eichgebühr
Das Gewinde 1“ am Zähler hat ca. einen Durchmesser von 33 mm und die Überwurfmutter der dafür passenden Verschraubung hat eine Schlüsselweite von 36mm.
Dieser Zähler ist nicht Funk vorbereitet ! Bitte beachten Sie die Gesetzesänderung der Heizkosten Vorordnung seit 01.12.2021, die bezüglich der Fernauslesung der Messtechnik und Bereitstellung der Daten dem Mieter gegenüber, speziell ab dem 01.01.2022, der monatlichen Bereitstellung der Daten für den Mieter und des 3 + 3 Kürzungsrechtes bei Verwendung von nicht Fernauslesbarer Messtechnik.
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